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Zusammenfassung

Regeln für ein erfolgreiches Lehren und Lernen auf Distanz


Vollständige Richtlinie

Regeln für ein erfolgreiches Lehren und Lernen auf Distanz

  1. Allgemeines
    „Distanzunterricht ist „Präsenzunterricht in Distanz“ und somit für Lehrkräfte und
    Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Lehrkräfte sind auch für diese Art von
    handlungsorientiertem Unterricht verantwortlich.“
    MK Niedersachsen, https://du-bbs.nline.nibis.de/nibis.php?menid=126

  2. Organisation
    1. Teilnahme
      Die Teilnahme am Distanzunterricht mit entsprechenden digitalen Angeboten, egal
      ob synchron (Audio- und Videokonferenzen) oder asynchron (Emailverkehr), ist
      grundsätzlich verpflichtend. Die Teilnehmenden werden über eine Teilnehmerliste
      gespeichert. Sollte eine Teilnahme aus technischen, krankheitsbedingten oder
      anderen Gründen nicht möglich sein, so ist die Lehrkraft darüber in Kenntnis zu
      setzen.
    2. Überprüfung der Kommunikationskanäle
      Die Lernenden überprüfen an Wochentagen täglich die entsprechenden Kanäle
      (Moodle, E-Mails, ggf. X-School) auf neu eingegangene Informationen.
    3. Wochenplan
      Empfohlen wird die Führung eines Wochenplans (s. Anlage), denn sie dient der
      Übersicht und Organisation.
    4. Dokumentation
      Der Erhalt von bearbeiteten Aufgaben wird von den Lehrkräften dokumentiert.
    5. Rückmeldungen
      Die Lernenden erhalten nach Bedarf Rückmeldungen der unterrichtenden Lehrkräfte.
    6. Termin
      Der Termin für eine Audio-/ Videokonferenz wird vorab angekündigt, im idealen Fall
      eine Woche, mindestens aber einen Tag im Voraus.
      Wenn zuvor vereinbart, liegt der Termine der Audio-/ Videokonferenz in der vom
      Stundenplan vorgegebenen Unterrichtszeit.
    7. Sollte die Teilnahme aus technischen, krankheitsbedingten oder anderen Gründen nicht möglich sein, wird die Lehrkraft in Kenntnis gesetzt.

  3. Netiquette - Regeln für das soziale Kommunikationsverhalten im Internet
    1. Höflichkeit und Respekt
      Es kommt vor, dass in der digitalen Welt vergessen wird, dass der Empfänger der Nachricht ein Mensch ist. Im Distanzunterricht ist in Mails, anderen Mitteilungen und besonders in Audio- und Videokonferenzen auf die Formen der Höflichkeit und des Respekts zu achten (Grußformel, höfliche Formulierung, Beachten der Rechtschreibung, keine Abkürzungen oder Umgangssprache). Es ist hilfreich, vor dem Absenden das Geschriebene noch einmal durchzulesen und zu überlegen, ob man es öffentlich bzw. Mitschülerinnen und Mitschülern oder einer Lehrkraft so auch ins Gesicht sagen würde
    2. Nutzung der Kamera
      Eine Audio-/Videokonferenz lebt von der Interaktion. Daher müssen die Kameras nach Ansage der Lehrkraft grundsätzlich eingeschaltet werden. Es ist für die Lehrperson unangenehm, wenn sie die einzige sichtbare Person ist, sich mit dem Computer unterhält und keine Rückmeldung bekommt.
    3. Vorbereitung
      Alle Beteiligten bereiten sich auf die Videokonferenz vor, indem sie sich angemessen kleiden und einen möglichst ruhigen, störungsfreien Ort aufsuchen. Stellen Sie sicher, dass im Hintergrund keine Gegenstände zu sehen sind, die nicht angemessen oder unangenehm sein könnten.
    4. Bereitschaft
      Technische Geräte sind betriebsbereit und die Materialien griffbereit.
    5. Ablenkungen
      Während der Audio-/Videokonferenz sind Ablenkungen zu vermeiden. Es wird während der Audio-/Videokonferenz nicht gegessen und das Handy nicht benutzt.
    6. Interaktion
      Audio-/Videokonferenzen sind keine Vorlesungen, die Lehrkraft ist nicht Dozent/in, sondern ist auf die Interaktion mit den Lernenden angewiesen. Daher sind die Schüler/innen zur aktiven Mitarbeit aufgefordert.
    7. Rechtliche Vorgaben
      Unterricht ist eine nicht öffentliche Veranstaltung. Es ist untersagt, Fotos oder Screenshots während Videokonferenzen zu erstellen oder bei Audio- /Videokonferenzen digitale Aufzeichnungen der Konferenz zu erstellen. Dieses verstößt gegen gesetzliche Grundlagen (z.B. § 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) und kann unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden.

Stand: 08.03.2021